Kauf
& Abwicklung
Kauf & Abwicklung
Vor einem Kauf von Diamanten sollte immer ein ausführliches Beratungsgespräch
stattfinden. Planen Sie für diese wichtige Sache mindestens eine halbe Stunde Ihrer
Zeit ein. Rufen Sie mich für eine sofortige Beratung direkt unter 0173-2058241 an,
damit wir alle offenen Fragen besprechen können. Machen Sie sich vorher auf dieser
Website mit den Grundlagen eines Diamanten-Investments vertraut.
Sollte mir ein Direktgespräch aus Dispositionsgründen gerade nicht möglich sein, so
vereinbaren wir am besten einen fixen Termin, der für uns beide passend ist.
Nach diesem Gespräch sollten Sie dazu in der Lage sein, über Höhe und Zusammenstellung Ihres Diamanten-Depots zu entscheiden.
Bei diesem Prozess begleite ich Sie beratend, damit Sie die exakten Daten Ihrer gewünschten Brillanten in das Formular übernehmen können.
Dies sind: Anzahl, Größe, Farbe, Reinheit, Schliff, Einzel- und Gesamtpreis,
Adresse, Telefon, Datum und Unterschrift.
Schicken Sie mir Ihre Bestellung über die ausgewählten Brillanten per E-Mail an:
[email protected] und Sie erhalten umgehend die Auftragsbestätigung
über Ihren Kauf.
Ich lege großen Wert darauf, neue Kunden persönlich kennenzulernen. Ich wickle 99%
aller Erstgeschäfte mit meinen Neukunden persönlich ab. Das bedeutet, dass wir für die Beratung und Abwicklung des Geschäftes einen Besuchstermin bei Ihnen vor Ort vereinbaren sollten, damit die Übergabe der gewünschten Brillanten zusammen mit den dazugehörigen Originalexpertisen gegen Geld in bar oder bei Ihrer Bank zum Ausgleich der Rechnung erfolgen kann.
Grundsätzlich ist es in Deutschland möglich und rechtens, höhere Rechnungsbeträge
wie z.B. für ein KFZ, Diamanten oder sogar eine Immobilie in bar auszugleichen. Dazu
müssen Sie sich selbstverständlich mit einem Ihrer Ausweisdokumente identifizieren.
Das entspricht den Vorschriften nach dem Geldwäsche-Gesetz (GWG).
Es gibt jedoch eine Ausnahme, die der Gesetzgeber derzeit noch eingeräumt hat:
Das sind „Tafelgeschäfte“, bei denen Sie als Käufer von Diamanten bis zu einem
Kaufpreis von 9.999,- Euro anonym bleiben können und sich nicht identifizieren
müssen.
Erwerb, Besitz und Verkauf von Diamanten unterliegen in Deutschland keiner
behördlichen Meldepflicht. Nach dem Geldwäschegesetz (GWG) ist bei einem
Kaufbetrag ab 10.000,- Euro die Identität des Käufers festzustellen.
Im Jahr 2020 wurden die neuen Höchstgrenzen für Diamanten mit 9.999,- und für
Edelmetalle mit 1.999,- festgelegt. In einigen europäischen Ländern wurden sie sogar
ganz abgeschafft.
Rufen Sie mich bitte an. Ich freue mich auf das Gespräch mit Ihnen.